Wissen schafft Vertrauen.

Der Erwerb oder der Verkauf einer Immobilie ist ein bedeutender Schritt, der wohlüberlegt sein will. Umso verständlicher ist es, dass Käufer wie Verkäufer den Wunsch haben, umfassend und verlässlich über alle relevanten Aspekte informiert zu sein. Denn fundierte Entscheidungen entstehen nur dort, wo Klarheit und Transparenz gegeben sind.

Als betreuender Immobilienmakler auf Sylt sehen wir es als selbstverständliche Verpflichtung, unser Wissen mit Ihnen zu teilen. Dabei geht es uns nicht darum, Informationen zu überfrachten, sondern Zusammenhänge verständlich zu erläutern und Sicherheit zu vermitteln. Ob rechtliche Rahmenbedingungen, marktrelevante Entwicklungen oder individuelle Fragestellungen – wir nehmen uns Zeit, um Inhalte einzuordnen und gemeinsam zu besprechen.

Der persönliche Austausch steht für uns dabei im Mittelpunkt. Gern führen wir ein ausführliches Gespräch mit Ihnen, unabhängig von einer konkreten Auftragsvergabe. Vertrauen entsteht aus Offenheit, aus Erfahrung und aus dem ehrlichen Umgang miteinander – und genau diesen Anspruch verfolgen wir in jeder Phase der Beratung.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen zudem ausgewählte Informationen zu aktuellen Themen rund um den Immobilienmarkt zur Verfügung. Sie sollen Ihnen einen ersten Überblick geben und Orientierung bieten. Für weitergehende Fragen und eine individuelle Einschätzung stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit persönlich zur Seite.

Der Energieausweis – Transparenz für Käufer und Verkäufer

Der Energieausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument zur Bewertung des energetischen Zustands eines Gebäudes. Er dient dazu, Käufern und Mietern einen verlässlichen Überblick über den Energiebedarf beziehungsweise den Energieverbrauch einer Immobilie zu geben. Ausgenommen von der Ausweispflicht sind unter anderem Baudenkmäler sowie Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern.

Im Energieausweis werden verschiedene energetische Kennwerte des Gebäudes dokumentiert. Dazu zählen unter anderem die verwendeten Energieträger für die Heizung, der energetische Gesamtzustand des Hauses sowie – bei neueren Ausweisen – die Energieeffizienzklasse. Diese Klassifizierung gilt für Energieausweise, die seit dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurden, und ermöglicht eine bessere Vergleichbarkeit verschiedener Immobilien.

Je nach Art und Zustand des Gebäudes kann der Energieausweis zudem Empfehlungen zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften enthalten. Diese Hinweise sind nicht verpflichtend, können jedoch wertvolle Anhaltspunkte für zukünftige Maßnahmen liefern.

Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten von Energieausweisen unterschieden: dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis. Beide unterscheiden sich im zugrunde liegenden Berechnungsverfahren. Während der Bedarfsausweis auf einer technischen Analyse des Gebäudes basiert, berücksichtigt der Verbrauchsausweis den tatsächlichen Energieverbrauch der vergangenen Jahre. Welche Variante im jeweiligen Fall erforderlich oder sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Da der Energieausweis spätestens beim Verkauf einer Immobilie verpflichtend vorzulegen ist, messen wir diesem Thema große Bedeutung bei. Aus unserer Sicht stellt er eine sinnvolle Grundlage für Transparenz und Vergleichbarkeit dar. Gern unterstützen wir sowohl Verkäufer als auch Käufer bei allen Fragen rund um den Energieausweis – von der Einordnung der Angaben bis zur Klärung, welcher Ausweis benötigt wird.

Der Vermittlungs-Auftrag und das Recht des Widerrufs.

Auch wenn wir an die Kraft des Wortes und an den Wert des Handschlags glauben, erfordert die Vermittlung von Immobilien heute klare und verlässliche Rahmenbedingungen. Der Vermittlungsauftrag schafft diese Grundlage und dient vor allem der Sicherheit beider Seiten – für Auftraggeber ebenso wie für uns als betreuenden Immobilienmakler.

Der Abschluss eines Maklerauftrags regelt transparent, welche Leistungen erbracht werden und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Gerade bei solch bedeutenden Entscheidungen wie dem Verkauf oder Erwerb einer Immobilie ist es wichtig, auf nachvollziehbare und rechtssichere Vereinbarungen zurückgreifen zu können.

Mit dem Vermittlungsauftrag geht zugleich das gesetzlich verankerte 14-tägige Widerrufsrecht einher. Dieses gibt dem Auftraggeber die Möglichkeit, seine Entscheidung innerhalb dieses Zeitraums noch einmal in Ruhe zu überdenken. Das Widerrufsrecht stärkt den Verbraucherschutz und ist ein wesentlicher Bestandteil eines fairen und vertrauensvollen Vertragsverhältnisses.

Selbstverständlich halten wir bei Abschluss eines Vermittlungsauftrags alle gesetzlichen Vorgaben ein und informieren transparent über Inhalte, Fristen und formale Anforderungen. Gern erläutern wir Ihnen die Details persönlich und nehmen uns Zeit für Ihre Fragen – denn Vertrauen entsteht nicht durch Formulare, sondern durch Verständnis und einen offenen Dialog.