Wissen schafft Vertrauen.

Der Erwerb einer Immobilie oder deren Verkauf sind Schritte, der gut durchdacht sein wollen. Umso verständlicher, dass man als Käufer oder Verkäufer genauestens über alle relevanten Themen informiert sein möchte. Da fühlen wir uns als betreuender Immobilien-Makler selbstverständlich verpflichtet mit Ihnen unser Wissen zu teilen und Sie mit allen erforderlichen Informationen zu versorgen. Das tun wir umfassend in einem persönlichen Gespräch, das wir gern unabhängig von einer Auftragsvergabe mit Ihnen führen. Und auch an dieser Stelle möchten wir Ihnen gern schon einen kleinen Input zu aktuellen Themen geben.

Der Energieausweis

Lt. Energiesparverordnung ist ein Energieausweis zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden vorgeschrieben (Baudenkmäler sowie Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 qm sind von der Ausweispflicht freigestellt). Im Energieausweis wird der Energiestandard des Gebäudes dokumentiert. Das sind z.B. die verwendeten Energieträger für die Heizung, die Energiekennwerte des Hauses sowie für die Energieeffizienzklasse (gilt nur für neue Ausweise (ausgestellt ab 01.05.2014). Auch kann der Energieausweis – je nach Zustand des Gebäudes – Empfehlungen zur Verbesserung der energetischen Gebäude-Eigenschaften enthalten. Es gibt 2 Arten von Energieausweisen: den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis. Sie unterscheiden durch die Berechnungsverfahren, das den ausgewiesen Werten zugrunde liegt.

Da der Energieausweis eine aus unserer Sicht sinnvolle Verpflichtung ist und seine Vorlage (spätestens) beim Verkauf einer Immobilie verpflichtend ist, stehen wir rund um dieses Thema sowohl Verkäufern als auch Käufern mit Rat und Tat zur Seite.

Der Vermittlungs-Auftrag und das Recht des Widerrufs.

Auch wenn wir an die Kraft und Gültigkeit des Wortes und Handschlags glauben, so sind doch schon viele Käufer und Verkäufer von Immobilien an anderer Stelle eines Besseren belehrt worden. So ist es nur nachvollziehbar, dass der Auftraggeber mehr Sicherheit bekommen muss. Einher damit geht das 14-tägige Widerrufsrecht, das ihm jetzt eingeräumt wird. Naturgemäß sind damit auch einige Regeln beim Vertragsabschluss einzuhalten, an die auch wir uns selbstverständlich halten. Gern erläutern wir Ihnen weitere Details im persönlichen Gespräch.